Kursbedingungen Onlinekurse
Onlinekurse für den SBF Binnen/See, SKS und Funk
1.
Durch Absenden dieser Anmeldung erklärt der Anmeldende, an dem durch Ankreuzen ausgesuchten Kurs teilzunehmen. Die Anmeldung gilt jeweils nur für den Kurs, der durch die Kursnummer näher bezeichnet wird. Alle Zusatzkurse werden nach Anmeldung Bestandteil des gebuchten Grundkurses.
2.
Nach Eingang der Anmeldung bei der Segelschule Hering erhält der Anmeldende eine Kursbestätigung und eine Rechnung über die Kursgebühr. Mit dem Zahlungeingang der Kursgebühr kommt zwischen dem Anmeldenden und der Segelschule ein Ausbildungsvertrag zustande, der unten nach Art, Beginn und Dauer näher bezeichnet ist. Aus diesem Vertrag haften beide Seiten für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen.
3.
Die Anmeldung kann bis zum Zahlungseingang der Kursgebühr widerrufen werden. Eine Stornierung des Kurses nach Zahlungseingang der Kursgebühr und Zusendung der Online Unterlagen ist nicht mehr möglich. Der Kursteilnehmer hat aber die Möglichkeit, innerhalb der Gültigkeit des Vertrages an einem Ersatzkurs teilzunehmen.
Die Widerufung der Anmeldung muss schriftlich per Post oder Mail erfolgen.
4.
Der Kursteilnehmer bleibt zur Zahlung der Kursgebühr auch dann verpflichtet, wenn er nicht am Kurs teilnehmen kann oder diesen vor der Prüfung abbricht, es sei denn, die Segelschule träfe hieran ein Verschulden.
5.
Die Kursgebühr kann per Überweisung oder in bar bzw. EC-Karte im Büro der Segelschule entrichtet werden.
6.
Sollte ein Kurs aus Gründen, die die Segelschule zu vertreten hat, nicht abgehalten werden können, so ist die bereits bezahlte Kursgebühr sofort zurückzuerstatten. Einen angebotenen Ersatzkurs muss der Anmeldende nicht annehmen. Weitere Ersatzansprüche bestehen nicht.
7.
Der Kursteilnehmer ist frei in der Wahl der angebotenen praktischen Ausbildungstermine. Ebenso können die theoretischen Unterrichtstermine innerhalb der Laufzeit des Vertrages gewählt werden. Ein Anspruch auf Ausbildungs- und Unterrichtstermine an bestimmten Wochentagen besteht nicht.
8.
Der Teilnehmer ist frei in der Wahl der Prüfungstermine, die die Segelschule vorschlägt. Der gewählte Prüfungstermin muss jedoch innerhalb eines Jahres ab Kursbeginn liegen.
9.
Teilnehmer an Kursen zu den amtlichen Sportbootführerscheinen und den Funkkursen können bei Nichtbestehen der Prüfung kostenlos an den nachfolgenden Theoriekursen bzw. den praktischen Übungen teilnehmen, bis sie die Prüfung bestanden haben.
10.
Ansprüche auf Leistungen aus dem Vertrag können maximal ein Jahr ab Kursbeginn geltend gemacht werden. Eine zeitliche Verlängerung des Vertrages um maximal ein Jahr über Ablauf der Jahresfrist hinaus ist einmalig gegen Gebühr von 100,- € möglich.
Die Lizenz für die Nutzung der Simulations-Software für die Funkgeräte ist 8 Wochen gültig. Eine Verlängerung der Lizenz ist gegen eine Zusatzgebühr möglich.
11.
Kursteilnehmer die einen Sportbootführerscheinkurs oder Funkkurs zu einem früheren Zeitpunkt gebucht und bezahlt haben, können gegen Zahlung von 50% der geltenden Kursgebühr mit allen Rechten und Pflichten an diesem Kurs erneut teilnehmen.
12.
Sturm- oder Flautetermine können kostenlos wiederholt werden.
13.
Erscheint der Kursteilnehmer unentschuldigt dreimal oder mehr nicht zu den von ihm gewählten Praxis-Ausbildungseinheiten, so kann die Segelschule Hering den Ausbildungsvertrag ohne Ersatzansprüche kündigen. Abgesagt werden kann ein gewählter Ausbildungstermin von Montag bis Donnerstag bis 14.00 Uhr für den jeweilig folgenden Wochentag bzw. am Freitag bis 14.00 Uhr für Samstag und Sonntag. Bei unerwarteten Ereignissen wie Unfall, Krankheit etc. kann die Segelschule Hering den Nachweis verlangen.
14.
Die Segelschule Hering hat das Recht, den Ausbildungsvertrag fristlos und ohne Ersatzansprüche seitens des Kursteilnehmers zu kündigen, wenn dieser trotz Aufforderung ohne Schwimmweste segelt, den Anweisungen der Segellehrer nicht Folge leistet, oder unerlaubt mit den Booten der Segelschule Hering das Ausbildungsrevier verlässt. Die Grenzen des Ausbildungsreviers werden zu Beginn der Ausbildung erläutert und hängen im Bootshaus aus. Die Schwimmweste wird von der Segelschule während der Dauer der Ausbildung dem Kursteilnehmer leihweise zur Verfügung gestellt.
15.
Der Kursteilnehmer ist durch die Segelschule haftpflichtversichert. Schäden, die an den Schulungsbooten grob fahrlässig oder vorsätzlich durch den Kursteilnehmer verursacht werden, sind von diesem zu ersetzen.